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Bilder auf Ihrer Website - darauf müssen Sie achten

Fotos sind ein wesentlicher Bestandteil einer Website.Wer keinen Fotografen engagieren möchte, greift oft auf Plattformen wie AdobeStock oder iStockphoto zu, um lizenzfreie Bilder oder Videoclips zu erwerben. Woher Ihr Bildmaterial auch immer kommt, achten Sie stets auf die richtige Urheberrechtskennzeichnung.

Ganz wichtig: Verwenden Sie niemals Bilder, die Sie einfach über die Google-Suche gefunden haben. In den meisten Fällen ist der Urheber nicht mehr nachvollziehbar und die Abmahnung quasi schon vorprogrammiert. Aber selbst wenn Sie als Betreiber einer Seite das fortlaufende Nutzungsrecht mit dem einmaligen Kauf auf einer der bekannten Plattformen erworben haben, sollten Sie diese Punkte beachten:

 

  1. Der Urhebervermerk gehört direkt ans Bild
    Das deutsche Urheberrecht verlangt eine „Kennzeichnung direkt am Werk“. Das bedeutet, dass Herkunft und auch Urheber des Bildes (Fotograf) genannt werden müssen. Auf ein Copyright-Zeichen können Sie dabei verzichten. Sollte eine solche Kennzeichnung nicht ohne weiteres möglich sein, wie zum Beispiel bei einer Headergrafik oder Slideshow, sollten Sie auf jeden Fall dafür sorgen, dass eine Sammelkennzeichnung im Footer der jeweiligen Seite existiert, die genauen Aufschluss darüber gibt, welches Bild welcher Kennzeichnung zuzuordnen ist.
              
  2. Eine Auflistung der Urheber im Impressum reicht nicht
    Auf vielen Webseiten findet man im Impressum einen Absatz für die Bildrechte. Dieser reicht nicht als Kennzeichnung aus und ist dort fehl am Platz. Ein entsprechender Hinweis gehört in jedem Fall direkt ans Werk oder mindestens auf die Seite auf der es verwendet wird.

 

Einfacher ist es, wenn Sie einen Fotografen mit der Erstellung individueller Fotos in Ihrem Unternehmen beauftragen. Aber auch hier gilt: Lassen Sie sich das Nutzungsrecht schriftlich bestätigen und vereinbaren Sie eine Vorgehensweise bezüglich der Kennzeichnung. Denken Sie bei einem Shooting in Ihrem Unternehmen auch immer an die Datenschutzvereinbarung mit Ihren Mitarbeitern.

 

Wichtiger Hinweis in eigener Sache: Als Webagentur dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen und möchten Sie mit diesem Artikel lediglich in Ihrem eigenen Interesse für dieses wichtige Thema sensibilisieren.