AGB

1. Geltungsbereich, Gegenstand

1.1. PAGE & PAPER erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrags (z.B. angenommenes Angebot) und dieser AGB. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. 1.2. Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.3. Individuelle Vereinbarungen oder besondere Bedingungen der PAGE & PAPER für bestimmte Leistungsbereiche haben Vorrang vor den AGB. 1.4. Angebote von PAGE & PAPER erlöschen einen Monat nach ihrer Abgabe, es sei denn, aus ihrem Inhalt ergibt sich etwas anderes. 1.5. Seitens von PAGE & PAPER sind zur Änderung der AGB oder zur Übernahme von Garantien nur die Geschäftsführung oder von dieser schriftlich hierzu bevollmächtigte Angestellte berechtigt.

2. Leistungsinhalt und -durchführung, Änderungen von Leistungen

2.1. PAGE & PAPER erbringt für den Auftraggeber Dienst-, Beratungs- und sonstige Leistungen zum Zwecke der Werbung, des Marketings, der Unternehmens- und Marktkommunikation oder der Firmenpräsentation im Bereich der neuen und der klassischen Medien. Dazu kann je nach Vertragsinhalt auch die Entwicklung von Konzepten, Designs, Layouts, Texten, Websites oder anderen kreativen Vorschlägen gehören. Der Auftraggeber wird die Zusammenarbeit von sich aus betreiben, leiten und steuern. PAGE & PAPER schuldet lediglich das Tätigwerden für den Auftraggeber. Die Herbeiführung eines besonderen Erfolges bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung, im Zweifel erbringt PAGE & PAPER ihre Leistungen auf dienstvertraglicher Grundlage. 2.2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. 2.3. Der Auftraggeber wird etwaige Änderungswünsche hinsichtlich vereinbarter Leistungen (Change Request) möglichst frühzeitig als konkreten und prüffähigen Vorschlag mitteilen. Falls keine Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, prüft PAGE & PAPER den Change Request im Hinblick auf den Mehraufwand überschlägig. Kostensteigerungen bis 15% sind vom Auftraggeber ohne gesonderte Freigabe zu vergüten, es sei denn, es wurde ein Festpreis vereinbart. Einen darüber hinausgehenden Mehraufwand werden die Parteien abstimmen. Änderungswünsche haben eine entsprechende Verschiebung von Terminen zur Folge. 2.4. Von PAGE & PAPER übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. 2.5. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.) sowie Zwischenergebnisse, die PAGE & PAPER erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von PAGE & PAPER. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist PAGE & PAPER nicht verpflichtet. 2.6. Von PAGE & PAPER zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von PAGE & PAPER bestätigt worden ist. 2.7. Erbringt PAGE & PAPER mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung des Auftraggebers, so werden diese im Zweifel auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen von PAGE & PAPER vergütet. 2.8. Falls Inhalt des Vertrages die Erstellung einer Website oder von Software durch PAGE & PAPER ist, ist eine Dokumentation oder die Überlassung von Quellcode nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Präsentationen

3.1. Soweit PAGE & PAPER vor Vertragsabschluss Arbeiten und Leistungen vorstellt oder überreicht (Präsentationen, Pitches) verbleiben alle Urheber-, Nutzungs- und Eigentums- oder sonstigen Rechte bei PAGE & PAPER. Jede unveränderte oder veränderte Verwendung dieser Materialien oder Teilen davon durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung von PAGE & PAPER. Das gilt auch für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von PAGE & PAPER zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. 3.2. Ziffer 3.1 gilt auch dann, wenn für die Präsentation eine Vergütung bezahlt wird, es sei denn die Vergütung ist ausdrücklich für die Abgeltung der Rechte vereinbart; in diesem Falle gilt Ziffer 9 entsprechend.

4. Fremdleistungen, Drittdienstleister, Subunternehmer

4.1. Erbringt PAGE & PAPER nach dem Vertrag Agenturleistungen, so erfordern diese regelmäßig die Einschaltung Dritter, beispielsweise der Hersteller von Werbemitteln oder der Anbieter von Werbemöglichkeiten. Die Beauftragung von PAGE & PAPER umfasst daher regelmäßig die Befugnis, mit solchen Dritten Verträge abzuschließen, die geeignet sind den Vertragszweck zu realisieren (Fremdleistungen). Die Beauftragung von Fremdleistungen erfolgt dabei im Zweifel im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers und soll - sofern keine Sonderkonditionen ausgemacht sind - zu den allgemeinen Konditionen des Dritten, einschließlich etwaiger Lizenzbedingungen, erfolgen. Insbesondere gilt dies für im Angebot oder Vertrag ausgewiesene Fremdleistungen. Eine Verpflichtung der PAGE & PAPER zum Abschluss entsprechender Verträge ist damit nicht verbunden. 4.2. PAGE & PAPER ist nicht zu einer Verauslagung der Vergütung für Fremdleistungen verpflichtet. PAGE & PAPER übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Fremdleistungen; bei ausdrücklicher Vereinbarung überprüft PAGE & PAPER jedoch solche Leistungen Dritter für den Auftraggeber. 4.3. Aufträge an Werbeträger erteilt PAGE & PAPER in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aber dennoch im Auftrag des Auftraggebers. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet PAGE & PAPER daher nicht. PAGE & PAPER verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten. Werden zunächst Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Rabatte oder Vorteile, die sich aus der Bündelung von Aufträgen verschiedener Kunden von PAGE & PAPER ergeben, stehen allein PAGE & PAPER zu. 4.4. PAGE & PAPER ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für PAGE & PAPER erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor. 4.5. Schaltet der Auftraggeber weitere Dienstleister (nachfolgend: Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die stringente und handhabbare Abgrenzung, Koordination und Überwachung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche sowohl von PAGE & PAPER als auch des Drittdienstleisters verantwortlich. Der Auftraggeber wird die insoweit erforderlichen Leitungs- und Steuerungsmaßnahmen selbständig treffen.

5. Lieferungen und Leistungen, Termine

5.1. Leistungs- und Erfüllungsort für alle Leistungen ist regelmäßig der Geschäftssitz von PAGE & PAPER. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers ab Geschäftssitz der PAGE & PAPER. Zu erstatten sind insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten. Zu Teilleistungen ist PAGE & PAPER berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. 5.2. Lieferfristen und Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn PAGE & PAPER diese ausdrücklich und schriftlich entsprechend bezeichnet. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Lieferziele, die eine effiziente Koordination der Vertragspartner ermöglichen sollen und laufend fortentwickelt werden. Bei unverbindlichen Lieferzielen kann der Auftraggeber nach Ablauf des vorgesehenen Zeitpunkts die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anfordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Auftraggebers auf diese Leistung fällig. 5.3. Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, verschieben sie sich automatisch um die Dauer in der der Auftraggeber etwaige Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt zuzüglich verursachter Wiederanlaufzeiten. 5.4. Ziffer 5.3 gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer von PAGE & PAPER nicht zu vertretenden Verzögerung (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen - etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Telekommunikationsstörungen usw.) verlängern. PAGE & PAPER soll solche Verzögerungen möglichst frühzeitig kommunizieren. Führen diese zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Leistungsstörungsrechte bleiben hiervon unberührt. 5.5. Entsteht dem Auftraggeber wegen von PAGE & PAPER zu vertretender Verzögerung ein Schaden und liegt weder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit noch grobes Verschulden seitens PAGE & PAPER vor, so ist der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens je vollendetem Verzugstag auf 0,2 % der Vergütung der vom Verzug betroffenen Leistungen, insgesamt auf maximal 5 % dieser Vergütung begrenzt. Unabhängig hiervon ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen gilt Ziffer 12. 5.6. Befindet sich der Auftraggeber mit der Erfüllung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er eine Obliegenheit zur Mitwirkung nicht ordnungsgemäß, so darf PAGE & PAPER eine angemessene Entschädigung verlangen, welche die Kosten von Wartezeit (Vorhaltekosten) mit einschließt. Daneben ist PAGE & PAPER berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung eine angemessene Frist zu setzen und im Falle deren fruchtlosen Verstreichens den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, es sei denn, die nicht eingehaltene Pflicht war unerheblich. Sonstige Rechte von PAGE & PAPER aus Verzug oder wegen Pflichtverletzung des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1. Die von PAGE & PAPER erbrachten Leistungen werden auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standard-Stundensätzen von PAGE & PAPER vergütet (Zeithonorarbasis), soweit nichts anderes vereinbart ist. Abrechnungsintervall ist je angefangene Viertelstunde. 6.2. Sofern PAGE & PAPER voraussichtliche Aufwendungen für Leistungen angibt, stellt dies einen Kostenvoranschlag dar, für dessen Richtigkeit PAGE & PAPER keine Gewähr übernimmt. Bei einer Überschreitung des Kostenvoranschlags von mehr als 15 %, auf die PAGE & PAPER möglichst frühzeitig hinweist, kann der Auftraggeber die entsprechende Beauftragung aus dem Grund der Überschreitung binnen zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich kündigen. Die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten erhält PAGE & PAPER vergütet. 6.3. Ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbarte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 2.3 und 2.7 weder unter- noch überschritten. 6.4. Regelmäßig vereinbaren die Parteien eine Abrechnung nach Milestones. Sofern ein solcher Zahlungsplan nicht vereinbart ist, ist PAGE & PAPER berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang zu fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist PAGE & PAPER berechtigt, monatlich abzurechnen. Bei Kostenvoranschlägern und Festpreisen werden 50% bei Vertragsabschluss und 50% bei Übergabe fällig; bei werkvertraglichen Leistungen ist der Auftraggeber berechtigt, 15% der hierauf anfallenden Vergütung bis zur Abnahme zurückzuhalten. 6.5. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiter berechnet. 6.6. Angemessene Aufwendungen und Auslagen (z.B. Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten) werden vom Auftraggeber zusätzlich in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis vergütet. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. 6.7. Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich. 6.8. Rechnungen von PAGE & PAPER sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 6.9. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so schuldet er einen Verzugszins in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszins, es sei denn, PAGE & PAPER kann einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweisen. 6.10. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber PAGE & PAPER die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. PAGE & PAPER kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, PAGE & PAPER jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen. 6.11. PAGE & PAPER ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, die Vergütung durch Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten entsprechend den allgemein von PAGE & PAPER verlangten Preisen anzupassen. Bei einer Erhöhung der Vergütung um jährlich mehr als 2 % ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Inkrafttreten der Vergütungsanpassung zu kündigen. 6.12. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von PAGE & PAPER sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen, so ist er hiermit ausgeschlossen, es sei denn, er hat die nicht rechtzeitige Geltendmachung nicht zu vertreten. 6.13. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von PAGE & PAPER wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnissen des Auftraggebers, ist PAGE & PAPER berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, bis der Auftraggeber seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert PAGE & PAPER dadurch nicht. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt PAGE & PAPER vorbehalten.

7. Besondere Pflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber unterstützt PAGE & PAPER unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet. Der Auftraggeber prüft laufend, ob Änderungen oder Anpassungen der Leistungen von PAGE & PAPER erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Der Auftraggeber weist PAGE & PAPER ferner darauf hin, wenn und soweit erforderliche Leistungen von ihm nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht worden sind oder voraussichtlich nicht erbracht werden können. 7.2. Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der für die Dauer des jeweiligen Projekts nicht ausgewechselt werden soll und bevollmächtigt ist, für den Auftraggeber verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Änderungen teilt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit; bis zum Zugang einer Änderung gelten die letzten Daten als richtig. Entstehen durch Änderungen Mehrkosten, so trägt diese der Auftraggeber. 7.3. Der Auftraggeber wird erforderliche (Fach-) Informationen, Vorlagen, Unterlagen und Daten (nachfolgend: Material) in einwandfreier Qualität, kostenlos, unaufgefordert und rechtzeitig in den von PAGE & PAPER benötigten Formaten zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird nur solches Material liefern, das hinsichtlich Inhalt und Träger qualitätsgesichert ist (einschließlich Prüfung auf Viren oder sonstige technische Probleme) und für das der Auftraggeber während der Zusammenarbeit eine Kopie bei sich behält. PAGE & PAPER ist berechtigt, das Material frei und gemäß dem Vertragszweck zu verwenden, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich anders gekennzeichnet wird. PAGE & PAPER ist nicht verantwortlich für Leistungseinschränkungen, die auf einer Pflichtverletzung des Auftraggeber bei der Zurverfügungstellung des Materials beruhen, es sei denn, PAGE & PAPER hätte dies vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. 7.4. Der Auftraggeber stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass die Verwendung des von ihm zur Verfügung gestellten Materials für vertragliche Zwecke nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten. Der Auftraggeber stellt PAGE & PAPER insoweit von allen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtverfolgungskosten frei. PAGE & PAPER ist berechtigt, bei Zweifeln ihre Leistungen einzustellen und vom Auftraggeber eine angemessene Sicherheit für die Leistungsfortsetzung zu verlangen. 7.5. Es obliegt dem Auftraggeber, die rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Verwendung von Leistungsergebnissen der PAGE & PAPER auf eigene Kosten zu prüfen, oder PAGE & PAPER entsprechend zu beauftragen. Dies gilt insbesondere für etwaig erforderliche Namens- und Kennzeichenrecherchen sowie entsprechende Anmeldungen und Eintragungen und die Rechtmäßigkeitsprüfung der von PAGE & PAPER unterbreiteten Vorschläge oder Inhalte (insbesondere nach Werberecht). Auch die Umsetzung rechtlicher Anforderungen hinsichtlich Informations- und Kommunikationsdienste oder Angeboten im elektronischen Geschäftsverkehr ist nur bei ausdrücklichem Auftrag durch PAGE & PAPER durch die Leistungsergebnisse zu gewährleisten. 7.6. Übermittelt PAGE & PAPER Werbemittel zur Freigabe an den Auftraggeber, so gelten die Werbemittel für die Produktion in der übermittelten Form als vertragsgemäß, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 72 Stunden widerspricht. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber zugleich, die erforderlichen rechtlichen Prüfungen selbst wahrgenommen zu haben, sodass weitere Prüfungen durch PAGE & PAPER nicht veranlasst sind.

8. Kündigung des Vertrages

8.1. Ist im Vertrag oder im Angebot eine Laufzeit vorgesehen, so kann das Vertragsverhältnis bis zu deren Ablauf nicht ordentlich gekündigt werden. 8.2. Ist im Vertrag oder im Angebot keine Regelung zur Laufzeit vorgesehen, kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zu einem Kalendermonatsende ordentlich kündigen. Bei etwaigen Werkverträgen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. 8.3. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung und zur Kündigung nach Ziffer 5.6 bleibt unberührt. 8.4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

9.1. PAGE & PAPER behält sich das Eigentum an den Leistungen und Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch PAGE & PAPER steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der entsprechenden Leistung durch den Auftraggeber. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich jederzeit widerruflich gestattet, auch wenn eine Übergabe der Leistung bereits erfolgt ist. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Auftraggeber in Verzug mit der Zahlung der jeweiligen Vergütung gerät. 9.2. PAGE & PAPER wird dem Auftraggeber die für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt PAGE & PAPER ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet auf die Einsatzdauer des im Vertrag bezeichneten Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von PAGE & PAPER. 9.3. Der Auftraggeber hat ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung und/oder Nutzung der Rohdaten, der Zwischenergebnisse bzw. der offenen Daten. Offene Daten sind Dokumente oder Dateien in Grafik-, Bild-, Text-, Web- oder Layoutformaten, die eine Bearbeitung des Inhaltes zulassen und Vorstufen der endgültigen Leistung darstellen. Dies gilt insbesondere für Leistungen der PAGE & PAPER im Bereich der Werbemittelproduktion.

10. Besondere Regelungen bei Website-Erstellung

10.1. Soweit PAGE & PAPER für den Auftraggeber Leistungen im Rahmen der Erstellung von Websites erbringt, erhält der Auftraggeber lediglich das Recht, die Website im Zustand des Leistungsergebnisses der  PAGE & PAPER im Internet zu nutzen. Für die Website werden Skripte, Stylesheets und Programmmodule (Extensions) verwendet, die zum proprietären Know-How der PAGE & PAPER gehören und lediglich für den Kunden angepasst werden. An diesen Bestandteilen erhält der Kunde Rechte nur insoweit, als dies erforderlich ist, um die Website auf einer Serverumgebung der PAGE & PAPER ablaufen zu lassen. Rechte diese Bestandteile zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder sonst Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen erhält der Kunde nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Insbesondere gelten die folgenden Regelungen. 10.1.1. Sämtliche Rechte an Skripten verbleiben bei PAGE & PAPER, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes geregelt. 10.1.2. Der Auftraggeber erhält keinerlei Rechte an der für die Erstellung und Bereitstellung der Website verwendeten Software, dies gilt auch für sämtliche Extensions. Eine Überlassung von Quellcode ist nicht geschuldet. Ziffer 10.3 gilt entsprechend. 10.1.3. An von PAGE & PAPER für den Auftragsgegner individuell erstellten Stylesheets werden dem Auftraggeber einfache Nutzungsrechte eingeräumt, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. 10.2. PAGE & PAPER kann die für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Rechte dem Auftraggeber dadurch verschaffen, dass PAGE & PAPER ein Produkt mit freier Lizenz anbietet (bspw. GNU, Apache Software License, Creative Commons). 10.3. PAGE & PAPER kann insbesondere Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen, Baukästen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs weiter nutzen und ohne spezifische Details des Auftraggebers frei verwerten.

11. Referenznennung

11.1. PAGE & PAPER ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen. Beispielsweise kann ein solcher Hinweis im Quellcode von Internetseiten, im Impressum oder Fußzeilen von Printprodukten erfolgen. Der Auftraggeber kann dem widersprechen, wenn durch die Nennung der PAGE & PAPER seine berechtigten Interessen nicht unerheblich beeinträchtigt werden und andernfalls urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf PAGE & PAPER in oder bei den Leistungen unverändert beibehalten. 11.2. PAGE & PAPER ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen soweit nichts anderes ausdrücklich geregelt ist. Die Vertragspartner dürfen darüber hinaus zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich über ihre Leistungen berichten, soweit kein Konflikt zur Geheimhaltung besteht.

12. Gewährleistung

12.1. Sofern Leistungen von PAGE & PAPER der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, finden die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer 11 Anwendung. Dadurch werden lediglich gesetzlich bestehende Ansprüche ausgestaltet, jedoch keine Ansprüche begründet. 12.2. Technischen Daten im Angebot bzw. Vertrag sind bloße Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung durch PAGE & PAPER. 12.3. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder nach Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist. Für alle der Gewährleistung unterliegenden Leistungen gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB, und zwar auch für Miet-, ASP-, Werklieferungs- oder Werkleistungen. 12.4. Bei Software oder der Erstellung von Websites ist nach dem Stand der Technik auch bei sorgfältigster Programmierung nicht möglich, Fehler in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. PAGE & PAPER übernimmt daher insbesondere keine Gewähr für Mängel, die nicht reproduzierbar sind oder nicht durch maschinell erzeugte Ausgaben dargelegt werden können, für die Fehlerfreiheit der von ihr gelieferten Software, soweit es sich um unerhebliche Fehler handelt, für die Eignung der Software für die Verwendungszwecke des Auftraggebers sowie für die mit der Software erzielten Ergebnisse. 12.5. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von PAGE & PAPER vorgenommen hat oder wenn Anleitungen oder Hinweise von PAGE & PAPER vom Auftraggeber nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden. 12.6. Sofern eine bestimmte Leistungsqualität vertraglich vereinbart ist, ist diese nur unter Ausschluss solcher Beeinträchtigungen geschuldet, die nicht aus einer von PAGE & PAPER zu vertretenden Sphäre stammen. 12.7. Der Auftraggeber meldet Mängel nach Möglichkeit schriftlich und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Zu Mängelanzeigen ist, sofern der Auftraggeber gemäß Ziffer 7.2 einen Ansprechpartner benannt hat, grundsätzlich nur dieser berechtigt. Der Auftraggeber unterstützt PAGE & PAPER im zumutbaren Rahmen auch im Übrigen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben. 12.8. Bei Vorliegen eines Mangels kann PAGE & PAPER gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Rücktritt des Auftraggebers erfordert zuvor dessen Androhung. 12.9. Unterliegt ein vom Auftraggeber behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von PAGE & PAPER, kann PAGE & PAPER vom Auftraggeber die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren allgemeinen Sätzen verlangen.

13. Haftung auf Schadensersatz

13.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von PAGE & PAPER gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung). Dagegen verbleibt es ausschließlich bei der gesetzlichen Regelung für: Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels durch PAGE & PAPER oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die PAGE & PAPER eine Garantie übernommen hat, Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von PAGE & PAPER selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 13.2. PAGE & PAPER haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von PAGE & PAPER begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für PAGE & PAPER vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von PAGE & PAPER für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 13.3. PAGE & PAPER haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für PAGE & PAPER vorhersehbaren Schaden. 13.4. Soweit PAGE & PAPER nach den vorstehenden Regelungen in Ziffer 12.2 oder 12.3 haftet, ist die Haftung auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt, maximal auf die Summe von € 2.000.000 pro Personen-, Sach- oder Vermögensschadensfall (HPV 10053782900). Sofern diese Summe nicht angemessen erscheint, ein höherer Schaden droht oder bei Vertragsschluss vorhersehbar ist, macht der Auftraggeber PAGE & PAPER rechtzeitig hierauf aufmerksam, damit die Vertragspartner diese Begrenzung ändern können und PAGE & PAPER ggf. solche Schäden versichern kann. 13.5. Die verschuldensunabhängige Haftung von PAGE & PAPER im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausgeschlossen. 13.6. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritten eingetreten, so beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers gegen PAGE & PAPER darauf, etwaige Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber abzutreten. 13.7. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat PAGE & PAPER nicht zu vertreten. 13.8. Der Auftraggeber kann einen Schaden nicht ersetzt verlangen, der bei der ihm obliegenden Datensicherung vermieden worden wäre.

14. Geheimhaltung

14.1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen, vertraulichen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen. Als vertraulich gelten nur Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder deren Eigenschaft als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse ohne weiteres erkennbar ist. 14.2. Der vertrauliche Umgang mit solchen Informationen erfordert insbesondere, sie nur im Rahmen des Erforderlichen zu vervielfältigen, zu verwenden, Personen zugänglich zu machen sowie den Umgang zu dokumentieren. Die Geheimhaltungspflicht besteht zeitlich unbegrenzt und unabhängig vom Fortbestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragspartnern. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nicht für Informationen, die dem jeweils anderen Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.

15. Datenschutz

15.1. Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. 15.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass PAGE & PAPER die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Auftraggeber holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt PAGE & PAPER Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG, wird der Auftraggeber die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist. 15.3. Die Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte für die Nutzung der Leistungen von PAGE & PAPER obliegt dem Auftraggeber in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt PAGE & PAPER mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Änderungen dieser AGB oder darauf beruhender Vertragsverhältnisse sind nur in Textform wirksam, einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel. 16.2. PAGE & PAPER ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern, auch insoweit als sie Gegenstand eines Vertrags geworden sind. PAGE & PAPER wird dies mit einer Frist von drei Monaten zum Änderungszeitpunkt in Textform ankündigen. Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung der AGB nicht innerhalb eines Monats ab Ankündigung, so gilt dies als Zustimmung zu der jeweiligen Änderung. PAGE & PAPER wird den Auftraggeber auf diese Zustimmungswirkung mit der Ankündigung hinweisen. 16.3. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. 16.4. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche Abrede hin. 16.5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von PAGE & PAPER gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt. 16.6. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder seitens PAGE & PAPER unbestritten sind. 16.7. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung. 16.8. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz von PAGE & PAPER zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. PAGE & PAPER darf jedoch den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. 16.9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenden Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in den AGB. Ende der AGB Stand Mai 2010